Eine Übersicht einiger Webcams rund um den Gardasee und das Wetter in Torbole

http://www.naegele.de/webcam-gardasee.html
http://www.meteogarda.it/torbole

 

Desenzano, südlicher Gardasee, Italien

 

Ansichten von Limone, Italien

Malcesine, Italien        schaltet ab ca. 18.00 auf Standbild

Blick vom Monte Baldo auf Malcesine

2xBlick von Malcesine Richtung Riva del Garda, Italien

Blick über Riva del Garda zum Monte Altissimo und Monte Baldo, Italien

 

Hafen in Riva del Garda, Italien

3S-Bike bei Mecki's Bike&Coffee, Torbole Italien



Circulo Surf und Lido Blu, Torbole Italien

Panoramacam von Hotel Roma, Torbole

Bardolino, Italien

Bucht von Empuria Brava bis Roses, Costa Brava, Spanien

Roses

Norddeich Mole

de Dom in Kölle!!

Roses

Meine Lieblingscams bei Dirk, Sinzig-Löhndorf

Dirks Spielzeuge

1. Löhndorfer Webcam

 

Koblenz, Deutsches Eck

Ein Blick über Passau bei passau.de

Sinzig Webcam

 

Einfahrt zur Nordschleife des Nürburgrings

Weitere Webcams suchen .....

      

Anmerkung zum Betrieb meiner Webcams:

Diese Webcams haben den alleinigen Zweck die Aufnahme z.B. einer Landschaft im Internet öffentlich zur Verfügung zu stellen. Sie dienen nicht dem Zweck einer Personenüberwachung. Sollte doch eine Person auf einem veröffentlichten Bild(-ern) zu sehen sein so geschieht das nicht vorsätzlich. Dem Betreiber dieser Webseite ist die Gesetzeslage bekannt und er handelt auch in diesem Sinne. Sollten Personen auf der Seite zu sehen sein so handelt der Autor nach folgendem Grundsatz:
Personen als "Beiwerk".

Zulässig ist die zustimmungsfreie Ablichtung von Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder Örtlichkeit. Die Person darf nicht Zweck der Aufnahme sein. Gesetzlich geregelt im § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls ohne ihre Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein.

 

Gesetzlich geregelt im § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG und nochmals Bestätigt vom BGH Urteil vom 09.03.1989 - I ZR 54/87 -, NJW 1989, 2251, 2252